Wichtige Information: Personelle Änderung und Anpassung der Kontaktadresse
09.09.2026
Michael Lange ist aus persönlichen Gründen per sofort von seiner Funktion "Finanzen" bei der TKAMO zurückgetreten.
Wir danken Michael herzlich für seinen Einsatz zugunsten der TKAMO und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Anpassung bei den Kontaktadressen:
Bitte beachtet, dass die E-Mail-Adresse finanzen@tkamo.ch vorläufig nicht mehr bedient wird. Wir bitten euch, allfällige Anfragen und Anliegen bis auf Weiteres direkt an das Sekretariat unter sekretariat@tkamo.ch zu senden.
Vielen Dank für das Verständnis und die Kenntnisnahme.
Präsidentenkonferenz AG AMO
09.06.2026
Save the Date: 28. November 2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Vereinspräsidentinnen und -präsidenten
Bitte reserviert euch schon heute das folgende Datum für unsere diesjährige Konferenz:
Anlass: Präsidentenkonferenz 2026
Datum: Samstag, 28. November 2026
Zeit: 09:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Ort: Stiftung Hund Schweiz (Geschäftsstelle SKG), Balsthal
Die offizielle Einladung mit der detaillierten Informationen wird euch fristgerecht zugestellt.
Neuer Software-Release 2026
01.04.2026
Beschreibung der neuen Funktionen
Neue Funktionen
- [Dashboard] Zusammenfsssung der Anmeldungen/Abmeldungen von TKAMO Turnieren unter "Anmeldungen"
- [Dashboard] Vereinszugehörigkeit muss im Dashboard hinterlegt werden
- [Dashboard] Alle datenverändernden Funktionen die der Sportler ausführt, werden durch Mail bestätigt
- [Meldestelle] Datenschutz Regeln werden durchgesetzt.
- [Meldestelle] Lizencheck: Erweiterte Checks. Die Anzahl Inputparamter wurde vergrössert, um genauere Cheks zu ermöglichen
- [Meldestelle] Resultatmeldung: Erweiterte Prüfung der Resultate auf formale Korrektheit und Konsitenz
Verbesserungen & Fehlerbehebungen
- [Export] Erweiterung durch neu in der Datenbank geführte Attribute
- [System] Eingabefelder kontrollieren den korrekten Wertebereich
- [System] Generell: Fehlerbehebungen
Ankündigung zum Rücktritt von Präsident und Ressortleiter
07.01.2026
An der nächsten Delegiertenkonferenz im März 2027 werden sowohl der Präsident als auch der Ressortleiter für Wettkampf Agility und Kontrollstelle / IT von ihren Ämtern zurücktreten.
Wir möchten allen Mitgliedern und Interessierten bereits jetzt die Gelegenheit geben, sich über diese verantwortungsvollen Aufgaben zu informieren. Falls Sie Interesse an einer dieser Positionen haben, stehen Ihnen der aktuelle Präsident sowie der Ressortleiter gerne für Auskünfte zu den Anforderungen und dem Tätigkeitsbereich zur Verfügung.
Wir freuen uns auf engagierte Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zukunft unseres Verbandes aktiv mitgestalten möchten.
Die SKG ist neu Mitglied von Swiss Olympic
27.11.2025
Artikel zu Doping in den Allgemeine Bestimmungen der TKAMO
17.03.2025
Aufgrund der noch nicht erfolgten Aufnahme zu Swiss Olympic einerseits und der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfolgten Abgleichung zwischen den unterschiedlichen SKG Sparten bzgl. Anti-Doping Bestimmungen hat die TKAMO beschlossen auf die Anwendung des Artikel 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen zu verzichten. Die TKAMO verweist aber auf die gesetzlichen Bestimmungen, welche auch ohne Beitritt zu Swiss Olympic, ihre Gültigkeit haben. Es sind dies zum einen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG, SR 415.0), welches im Abschnitt 2 (Art. 19 bis Art. 25) die Massnahmen gegen Doping bei Menschen beschreibt. Die Sportförderungsverordnung (SpoFöV, SR 415.1) Art. 75 bis Art. 78 beschreibt die Dopingkontrollen und verweist auf die verbotenen Substanzen und die Strafverfolgung. In der Dopingmittelverordnung (SR 415.052.1) sind die verbotenen Mittel beschrieben. Die Verordnung gilt für den reglementierten Wettkampfsport aller Sportarten. Zum anderen hält das Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) fest, dass es untersagt ist Tieren unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dies gilt auch im Kontext des Hundesports. Jegliche Form von Doping, die die Gesundheit eines Hundes gefährden könnte, stellt eine Verletzung des Tierschutzgesetzes dar und wird strafrechtlich verfolgt. Die Tierschutzverordnung (TSchV), SR 455.1) Art. 16 g) und h) untersagt explizit, leistungsfördernde Mittel zu verabreichen.
Lizenzerneuerungen – Bitte beachten
04.08.2026
Nicht mehr benötigte Lizenzen müssen beim Sekretariat per E-Mail oder telefonisch bis spätestens 31.12.2026 gekündigt werden - siehe Lizenz